Medizinisches Versorgungs­zentrum
für Chirurgie und Orthopädie in Fürth

Gesundheitsleistungen für Selbstzahler

Individuelle Gesundheitsleistungen - warum?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots erbrachte Behandlungen müssen nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßig und ausreichend sein, dürfen aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Schon hier wird deutlich, dass es Bereiche ärztlicher Tätigkeiten gibt, die nicht im Leistungskatalog der GkV enthalten sind.

Dennoch werden sie von Patienten nachgefragt und können ärztlich empfehlenswert sein. Ob als Ergänzung des vertragsärztlichen Leistungskatalogs und / oder als fallbezogene Verbesserung der Patientenversorgung - Patienten dürfen solche Leistungen beanspruchen und Ärzte dürfen im Rahmen der Therapiefreiheit diese Leistungen grundsätzlich erbringen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass IGeL-Leistungen immer „Wunschleistungen“ sind.

Zu den individuellen Gesundheitsleistungen / Selbszahlerleistungen, die wir in unserer Praxis anbieten, zählen:

  • Verödungen von Besenreisern und Seitenastvarizen
  • Hyaluronsäureinjektionen bei Arthrose / Gelenkverschleiß
  • PRP (platelet rich plasma)- Injektionen in Gelenke / an Sehnen- und Muskeln
  • Akupunktur
  • Stoßwellenbehandlungen
  • Sportler- und Sportberatung

Unser weiteres Leistungsspektrum

Zur Information

Wir überarbeiten gerade unsere Internetseite. Weitere Informationen folgen demnächst. Bei Fragen rufen Sie uns bitte einfach an.